Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbedingungen zwischen der qualityfox KG und dem Kunden (im Folgenden Auftraggeber genannt), insbesondere im Bereich der Suche und Vermittlung von Arbeitskräften. Die vorliegenden AGB gelten weiter für alle Dienstleistungen die qualityfox KG für den Auftraggeber erbringen wird, wie die Veröffentlichung von Inseraten, das Trainieren und Coachen von internen Arbeitskräften und Organisations-, Prozessmanagementberatung.
- Zusätzlich mit dem Auftraggeber abgeschlossene Verträge (Einzel- und/oder Rahmenverträge) und die darin vereinbarten Bestimmungen gehen diesen AGB vor, soweit sie mit Bestimmungen dieser AGB in Widerspruch stehen; im Übrigen ergänzen diese AGB die Einzel- und/oder Rahmenvereinbarungen
- Auf die vorliegenden AGB sowie auf sämtliche mit qualityfox KG abgeschlossenen Rechtsgeschäfte ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss sämtlicher nicht zwingender Verweisungsnormen sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes anzuwenden.
- Im Falle eines Rechtsstreites wird für die qualityfox KG die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Scheibbs vereinbart.
II. Gewährleistung und Schadenersatz
- qualityfox KG ist bemüht, von Bewerbern erhaltene Informationen zu überprüfen, übernimmt aber für deren Richtigkeit keine Haftung.
- Die Vorauswahl der Bewerber, welche dem Auftraggeber präsentiert werden, wird von qualityfox KG auf Basis der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten, sowie auf Basis der vom Bewerber zur Verfügung gestellten Informationen getroffen. Die Auswahl des Bewerbers aus den von qualityfox KG präsentierten Kandidaten trifft der Auftraggeber.
- qualityfox KG leistet weder für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Kandidaten erhaltenen Informationen, noch für die Qualität der Arbeiten, welche ausgewählte Kandidaten im Unternehmen des Auftraggebers erbringen, Gewähr.
- qualityfox KG haftet nur für eigene Inhalte auf seiner Webseite. Soweit dort mit „Links“ der Zugang zu anderen Websites ermöglicht wird, ist qualityfox KG für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. qualityfox KG verpflichtet sich, bei Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten die „Verlinkung“ zu diesen Seiten unverzüglich aufzuheben.
III. Personalvermittlung
- Der Autraggeber ist verpflichtet, qualityfox KG unmittelbar über den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem Kandidaten oder über die Ablehnung des Kandidaten zu informieren.
- Entscheidet sich der Auftraggeber innerhalb von 36 Monaten nach Ablehnung eines Kandidaten doch dafür diesen Kandidaten – für die ursprünglich zu besetzende oder eine andere Position – verpflichtet sich der Auftraggeber des Weiteren qualityfox KG vom Abschluss eines Vertrages zu verständigen. Dies löst ebenfalls den Honoraranspruch aus. Bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von € 20.000,00 pro Verstoß vereinbart, darüber hinausgehende schadenersatzrechtliche und vertragliche Ansprüche von qualityfox KG bleiben unberührt.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Informationen über Kandidaten bzw. Daten betreffend Bewerber, die ihm durch qualityfox KG übermittelt bzw. sonst wie bekannt gemacht werden, geheim zu halten und insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben bzw. nicht zu einer Kontaktherstellung zwischen diesen Bewerbern und Dritten beizutragen.
IV. Datenschutz
- qualityfox KG verpflichtet sich zur Einhaltung aller relevanten Punkte der DSGVO 2018. Größtmögliche Sorgfalt im Umgang mit kunden- und kandidatenspezifischen Informationen ist darüber hinaus für qualityfox KG selbstverständlich. Der Auftraggeber ist für den Datenschutz der von qualityfox KG übermittelten personenbezogenen Daten und die entsprechende Einhaltung aller relevanten Bestimmungen der DSGVO 2018 selbst verantwortlich. Weitere Informationen zum Datenschutz dieser Webseite finden Sie unter https://www.qualityfox.at/datenschutzerklaerung/.
V. Garantie
- qualityfox KG wird die Personalsuche wieder aufnehmen, sofern das mit dem ausgewählten Bewerber abgeschlossene Dienstverhältnis innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab Arbeitsbeginn aus Gründen die ausschließlich in der Person des Bewerbers liegen endet. Über die Beendigung des Dienstverhältnisses hat der Auftraggeber qualityfox KG unverzüglich zu informieren, andernfalls erlischt die Garantie.
- Für diese erneute Personalsuche stellt qualityfox KG kein gesondertes Vermittlungshonorar in Rechnung, anfallende Inseratskosten werden von qualityfox KG übernommen.
- Sofern es im Zuge der Nachbesetzung – auch innerhalb des Garantiezeitraumes – zu einer Änderung des der ausgeschriebenen Stelle zugrunde liegenden Stellenprofils kommt, handelt es sich um einen neuen Auftrag. Dieser fällt nicht mehr unter die genannte Garantiezusage. Im Falle der Nachbesetzung einer Position durch den Auftraggeber selbst wird – auch innerhalb des Garantiezeitraumes – kein Vermittlungshonorar verrechnet.
- Eine kostenlose Personalsuche aufgrund einer Garantieverpflichtung wird durch qualityfox KG nur einmal getragen.
VI. Verrechnung der Kosten
- Das Vermittlungshonorar beträgt einen vereinbarten Prozentsatz vom zukünftigen mit dem vorgeschlagenen Bewerber vereinbarten Brutto-Jahreseinkommen. Das der Berechnung zugrunde liegende Brutto-Jahreseinkommen versteht sich unter Einschluss des gesamten Entgeltes, einschließlich Weihnachtsremuneration, Urlaubsentgelt und variabler Gehaltsbestandteile im ersten Dienstjahr.
- Hat sich ein von qualityfox KG vorgeschlagener Kandidat bereits direkt beim Auftraggeber beworben und befindet sich in einem aktiven Bewerbungsprozess, ist der Auftraggeber verpflichtet qualityfox KG unverzüglich nach Erhalt der Daten des Kandidaten davon zu unterrichten. In diesem Fall erbringt qualityfox KG keine Leistung mehr hinsichtlich dieses Kandidaten. Unterlässt der Auftraggeber diese Mitteilung, wird qualityfox KG weiterhin Leistungen erbringen und diese verrechnen.
- Hat sich ein vorgeschlagener Kandidat zu einem früheren Zeitpunkt beim Auftraggeber beworben, befindet sich aber in keinem aktiven Bewerbungsprozess, wird der Kandidat als honorarrelevant gewertet.
- Von qualityfox KG gelegte Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
- Bei Überschreiten des Zahlungsziels werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozent verrechnet.
- Sämtliche von qualityfox KG genannten Honorare verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
VII . Allgemeine Vereinbarungen
- Möglichkeit für Projektabbruch: Die Personalsuche kann fünf Monate nach Auftragserteilung von Seiten qualityfox KG abgebrochen werden, wenn bis dahin Kandidaten präsentiert wurden, aber noch kein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist.
- Sollte die Kandidatenpräsentation aufgrund von durch den Auftraggeber verursachten Verzögerungen nicht in einem angemessenen Zeitrahmen (max. 2 Wochen nach Übermittlung der Kandidaten) stattfinden und sich deshalb geeignete Kandidaten anderweitig orientiert haben, so wird für einen dadurch notwendigen neuerlichen Suchvorgang eine Pauschale in Höhe der ersten Teilrechnung zusätzlich in Rechnung gestellt. Selbiges gilt auch, wenn Kandidaten eine Zusage durch den Auftraggeber erhalten, der Zeitrahmen bis zur Dienstvertragsunterzeichnung aber über 2 Wochen hinausgeht und sich der Kandidat deshalb anderweitig orientiert hat.
IIX. Inserate
- qualityfox KG veröffentlicht nach Abschluss des Vertrages zum vereinbarten Zeitpunkt Stelleninserate. Ist kein Veröffentlichungszeitpunkt vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung ehestmöglich nach Abschluss des Vertrages.
- qualityfox KG ist nicht verpflichtet, die vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Materialien vor deren Veröffentlichung oder danach zu überprüfen. Daher übernimmt qualityfox KG keine Haftung für allfällige rechtswidrige Inhalte.
- Nach Veröffentlichung von freigegebenen Inhalten sind Änderungswünsche entgeltpflichtig. Geringfügige Änderungen werden im Regelfall entgeltfrei vorgenommen.
IX. Sonstige Bestimmungen
- Grundlage für die Leistungserbringung von qualityfox KG ist zunächst sein Angebot. Ansonsten gelten jedenfalls diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Bei Auftragsannahme stimmt der Auftraggeber zu, dass qualityfox KG die Unternehmenslogos des Auftraggebers zur Präsentation als Kundenreferenz verwenden darf.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.
Stand: 25. September 2019